Eintreffende Ereignisse besser verstehen zu können…..
von honigmann
Sehr geehrte Honigmann Leser,
um die in naher Zukunft eintreffende Ereignissebesser verstehen zu können ist es sehr wichtig die Definitionen, wie diese im alliierten Völkerrecht Anwendung finden, zu kennen.
Begriffsbestimmungen:
Dreimächte
sind die drei Siegermächte Großbritannien, USA, UdSSR, Hauptsiegermacht USA, und nicht nur hinsichtlich des Deutschen Reiches, sondern hinsichtlich aller 47 Alliierten (oder deren Nachfolger – siehe Jugoslawien) des SHAEF-Gesetzes Nr.3 und hinsichtlich aller Feindstaaten (alle Unterzeichner der UN Charta – also auch die BRD und die DDR) also weltweit.
Quelle: http://www.un.org/en/members/
Bitte beachten Sie, liebe aufmerksame Leser, das in der Mitgliedsliste nicht stehtFederal Republic of Germany, sondern Germany.
Weiter ist in dieser Liste Germany mit einem kleinem Sternchen versehen…wenn man auch dieses Sternchen klickt – erscheint dieser Text…
*The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.
Merken sie was – brauchen Sie noch mehr BEWEISE???
Drei Mächte -heute-
sind die drei Besatzungsmächte in der alten BRD und der BRD des vereinten Deutschland heute.
Viermächte
sind die vier Regierungen von Frankreich, Großbritannien, der USA und der UdSSR, die die oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands oder über Deutschland mit der “Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands...“ vom 05. Juni 1945 übernommen haben und damit auch über die Reichshauptstadt Groß-Berlin als besondere Zone Berlin (vier Mächte).
Vier Mächte (!)
sind die vier Besatzungsmächte in ihrer jeweiligen Besatzungszone in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.
Fünfmächte
sind die fünf Staaten China, Frankreich, Großbritannien, USA und UdSSR (jetzt Russische Föderation) die auf der Grundlage des Verwaltungserlassbefehls:
„Dreimächtekonferenz von Berlin“ Absatz II. Artikel 1 mit der Regelung der Fragen des Zweiten Weltkrieges für die Vereinten Nationen durch das SHAEF- Gesetz Nr. 3 ( Begriffsbestimmung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“ (United Nations))betraut wurde und es durch das Veto-Recht der UNO und die Charta der Vereinten Nationen noch heute sind.
Es wurde das Einstimmigkeitsprinzip festgelegt. Sie haben die Vereinigten Staaten Europa vom Atlantik bis zum Ural zu verwirklichen.
Diese hat der Präsident der Russischen Föderation, Dmitri Medwedew, vor kurzem im Weissen Haus in Washington District of Columbia (!) eingefordert.
Die Vereinigten Staaten Europa vom Atlantik bis zum Ural wurden schon bei dem Viermächte (siehe oben) Treffen im Oktober 1943 in Moscowbeschlossen.
Somit kann sich jeder – der diese Nachricht liesst und versteht – selbst ein Bild über die Zukunft der Europäschen Gemeinschaft – sprich der Brüsseler EU und dem damit verbundenen EURO (€) machen.
Die Europäsche Friedensordnung (Moscow 1943) sieht ein Europa der souveränen Vaterländer vor.
Die oben genannten Tatschen – sind auch die Grunde dafür – das die USA, die Russische Föderation und Gross Britannien die EU niemals anerkannt haben. Daß EU aus diesem Grunde, und dem fehlen einer Verfassung eines Volkes und eines Territoriums, niemals ein RECHTSMITTEL war und werden kann.
Lady Ashley konnte somit auch niemals als EU-Aussenministerin auftreten, sondern nur als EU – Aussenbeauftragte.
Dreimächtekonferenz von Berlin
Veröffentlicht wurde nur die „Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin“ als Verwaltungserlaßbefehl (durch die deutschen Regierenden in Ost und West auch zur Verwirrung der Bevölkerung „Potsdamer Abkommen“ genannt, es wurde mit der deutschen Seite aber kein Abkommen vereinbart, sondern u.a. über das Deutsche Reich) über die Aufteilung der Verwaltung des Deutschen Reiches und deren konkretere Art und Weise.
SHAEF-Gesetzgebung
Vom 13. Februar 1944, in Kraft seit dem 09. Mai 1945 auf der Grundlage des Kriegsrechtes als Bestandteils des Völkerrechtes und kann durch die BRdvD im Rahmen der ihr durch den „Überleitungsvertrag“ genehmigten Spielräume nicht aufgehoben oder verändert werden
- erlassenen vom SHAEF-Gesetzgeber dem Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte, namentlich des jeweiligen Präsidenten der USA
- bis zum Friedensvertrag mit dem wiederherzustellenden, souveränen und neutralen Staat Deutsches Reich.
Anmerkung: Aussengrenzen vom 31. Dezember von 1937 analog
SHAEF Gesetz Nr. 52 VII (e)
„Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden hat.
Analog
Beamtengesetz § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Quelle: http://www.beamtengesetz.de/
Den SHAEF – Gesetzen vorangestellt ist die Proklamation Nr. 1, die die krieg- und völkerrechtliche Grundlage begründet und eben jene Gültigkeit bis zum Friedensvertrag unwiderruflich festschreibt. Die SHAEF – Gesetze gelten für das gesamte als Deutschland definierte Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Einige SHAEF-Gesetze sind:
Gesetz Nr.1
regelt das Verbot aller Gesetze des 3. Deutschen Reiches und damit die Wiederherstellung des Deutschen Reiches.
Gesetz Nr.3
definiert den Ausdruck „Vereinte Nationen“ und regelt, dass alle 47 aufgeführten Nationen bis zum Friedensvertrag mit Deutschland der SHAEF- Gesetzgebung und damit dem US- Präsidenten als Obersten Befehlshaber (!)unterstehen.
Gesetz Nr. 52
regelt die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Reiches, der Länder, Gaue, Provinzen usw., aller Unternehmen des Reiches usw., der NSDAP u.v.a.m..
Gesetz Nr. 67
wurde als letztes am 21. September 1949 verkündet und regelt die Ausstattung der Gebietskörperschaft von Groß-Berlin mit Geld und das die D-Mark bis 2008, die für Deutschland einzig gültige Währung ist !
Anmerkung:
Der Euro ist weder Währung noch Gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Der Euro läuft unter dem Begriff – „Öffentliches Zahlungsmittel“ und ist somit nicht notiert – also auch keine BANKNOTE !
Es mag einigen Lesern noch in Erinnerung sein, dass auf den Reichs wie DM Scheinen stand …
„Wer Banknoten nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Banknoten in den Umlauf bringt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft.“
Charta der Vereinten Nationen
regelt die Beziehungen der Staaten untereinander bis zum Friedensvertrag mit den Feindstaaten.
analog Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
(weder Deutschland, noch Österreich z.B. haben einen Friedensvertrag), d. h., da der Rechtsgrund für die Schaffung und Existenz der UNO die Friedensregelung mit den „Feindstaaten“ ist, endet mit den Friedensverträgenauch die Existenzberechtigung der UNO.
Gruß
Coyote
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