Keine Angst vor den Gesetzen….dementsprechend handeln…..!!!
29. Januar 2012 von honigmann
Auf den Beitrag von gestern: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/27/militarpolizei-hat-haftbefehl-erlassen-gegen-staatsanwalt-und-gerichtsvollzieher-der-brd/ - „Militärpolizei hat Haftbefehl…..“ einige kurze Hinweise:
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Es ist schon erstaunlich, das wenn man mit BRD–BEDIENSTETEN spricht – uns sie zum Grundgesaetz als VERFASSUNG erzählen/referieren, ohne das sie das GG jemals richtig gelesen – geschweige denn– verstanden haben.

Hier steht – heute – wie gestern …
Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung……
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung……
Artikel 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen…..
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen…..
Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Artikel 139
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wie man deutlich sieht –
„WIR HABEN KEINEN FRIEDENSVERTRAG – und SIND IMMER NOCH EIN BESETZTES LAND“
Weswegen die HLKO die HIERARCHISCH oberste GESETZESGEBUNG in einemKRIEGSBESETZTEM LAND sind.
Das bedeudet: da z.Bsp. nach ARTIKEL 47:
DIE PLÜNDERUNG ( ZWANGSMASSNAHMEN) AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT ist.
Weiter scheint den BRD BEDIENSTETEN nicht klar zu sein – das sie mit dem EID auf das GG – einen SCHWUR auf den FEIND gemacht haben!!!
DIESES ist auch ausdrücklich – nach HLKO – nicht verboten die Bediensteten zu ZWINGEN… SIE HABEN DIESES FREIWILLIG getan…

ARTIKEL 45 HLKO …
Das sich die BRD–BEDIENSTETEN– nicht mehr an das LANDESRECHT halten (DEUTSCHES RECHT) … aber auch nicht an die GESETZGEBUNG der ALLIIERTEN…
…ist es nur logisch – das sie zur BESTRAFUNG nach KRIEGSRECHT herangezogen werden müssen!!!
UNWISSENHEIT und IGNORANZ schützt auch hier vor empfindlicher STRAFE NICHT!!!
*
….hier nochmals der Gesetzes-Text:
……
Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Artikel 45
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueeid zu leisten.
Artikel 47
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Artikel 48
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.
Artikel 50
Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.
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….danke an den Coyoten.
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