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Samstag, 31. März 2012

Kein Scherz: Ab 1. April geht die Online-Anonymität zu Ende « SOS – ÖSTERREICH

Kein Scherz: Ab 1. April geht die Online-Anonymität zu Ende « SOS – ÖSTERREICH:

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DER DISKRETE CHARME DER RECHTSVERGEWALTIGUNG oder gibt es im BRD-Regime eine Schweinejustiz?




Am 28 März berichtet die Berliner Zeitung unter der üblichen gleichgeschalteten Wiedergabe der Vorgabe einer Pressagenturmeldung: "Wetterexperte Jörg Kachelmann darf `Chemtrail´-Gläubige `Neonazis´ nennen"http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/kachelmann-siegt-im-giftwolken-prozess-article1423727.html

Nun soll es hier nicht darum gehen, zu den Chemtrails Stellung zu beziehen; auch nicht darum, ob man als Deutschgesinnter die Bezeichnung als "Neonazi" durch ein in den letzten Zügen liegendes antideutsches Regime überhaupt als Beleidigung auffassen soll. Ich tue es jedenfalls nicht, möchte allenfalls, wenn schon, dann nicht als "Neonazi", sondern korrekt als Nationalsozialist bezeichnet werden. Die Zeiten, sich gegenüber einem derartig schäbig und ehrlos gegen alles Deutsche sich gebenden Regime nicht ganz offen und aufrecht bekennen zu getrauen, sie sollten heute doch für jeden im nationalen Selbsterhaltungstrieb erwachten Deutschen vorbei sein. Für mich waren diese Zeiten sowieso noch nie aktuell gewesen. Während meiner Berufstätigkeit nahezu auf der ganzen Welt habe ich mit meiner immer offen bekannten politischen Einstellung keine schlechten Erfahrungen gemacht - ganz im Gegenteil. Man rennt damit viel mehr offene Türen ein, als daß sie sich einem verschließen. Und dort, wo sie sich aufgrund dessen verschließen, wollte man sowieso nicht eintreten.

Aber wenn jemand nun einmal kein "Neonazi" und kein Nationalsozialist ist, wie der Kläger gegen Kachelmann, dann hat dieser selbstverständlich ein Recht darauf, nicht als solcher bezeichnet zu werden. Zumal die Ausweisung als "Neonazi" für den Betreffenden im BRD-Regime mit ganz erheblichen ganz konkreten Nachteilen verbunden ist.

In der Sache "Chemtrails" selber ist es schon sehr bezeichnend, daß man ganz offensichtlich ein solches Interesse daran zeigt, Menschen, die sich mit dem ohne jeden Zweifel berechtigte Fragen aufwerfenden Themenkreis um die sogenannten Chemtrails kritisch beschäftigen, mit hanebüchenen Rechtsvergewaltigungen in deshalb deutlich genug politisch motivierten Urteilen derart zu diffamieren.

Wenn man heute anbetrachts der exzessiven und erkennbar auf "höhere Weisung" gleichgeschalteten Lügen der Medien gemeinhin von den Methoden des Schweinejournalismus´ spricht, so muß die Frage erlaubt sein, ob man anbetrachts der Methoden der Rechtsvergewaltigung in den immer öfter immer unverhüllter politisch motivierten Urteilen im BRD-Regime nicht von Merkmalen einer Schweinejustiz sprechen könnte. Jedenfalls berichtet die Berliner Zeitung von einer nichts weniger als ungeheuerlich frech unverfrorenen rabulistischen Verhöhnung einer realitätsbezogenen rechtlichen Würdigung der Sachlage durch den Richter. Es heißt dort: "Kachelmanns Äußerung würde, `wenn überhaupt´, das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter. `So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat´, sagte der Richter im Hinblick auf den Nazivergleich." 

Demgemäß ist es also eine Frage der Häufigkeit einer Beleidigung, wann diese aufhört, eine solche zu sein. Man muß nach Meinung dieses Richters folglich nur eine entsprechend große Mehrheit für sich mobilisieren, um einen Menschen oder eine Minderheit dementsprechend ungestraft diffamieren und beleidigen zu können. Da wäre es dann schon interessant zu wissen, wieviele zustimmende Menschen man vorweisen müßte, um nach der sonderbaren Rechtsauffassung dieses Richters diesen selber dann ungestraft als stinkverlogenen Robenpavian bezeichnen zu dürfen, oder die Regierungsmitglieder samt und sonders als erzkriminelle Volksverräter und Politverbrecher. Doch egal, wie hoch die dazu erforderliche Zustimmung aus dem Volk nach Meinung jenes Richters auch sein müßte - ich bin mir sicher, diese bei Nachfrage dort wenn nötig ohne größere Schwierigkeiten sehr schnell zusammenzubringen. 
Die Frage nach den Methoden einer Schweinejustiz drängt sich besonders dann auf, wenn es im Urteil heißt, es wäre fraglich, ob die Diskriminierung als Neonazi noch eine Prangerwirkung hat, so oft der Nazivergleich heute gebraucht würde. Das sagt also ein Richter dreisterweise kurz nachdem der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt hat, daß die Einordnung als "Rechter" genügt, um einem Menschen das Recht und die Menschenwürde gemäß des Artikels 3 des Grundgesetzes ohne weiteres abzusprechen. Konkret ging es dabei darum, daß dem früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt durch einen Hotelier aufgrund seiner politischen Haltung in diskriminierender Weise das Gastrecht verweigert wurde.
Wenn jemand "rechts" ist oder bei Bedarf frei Schnauze als "rechts" definiert wird, dann darf ihm nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und damit des BRD-Regimes also schlicht und einfach die Menschenwürde und das für alle Deutsche geltende Recht aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes abgesprochen werden, in dem es heißt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." 
Wenn aber nun ein Richter eines Landgerichtes daherkommt, nach dieser ungeheuerlichen Vergewaltigung des Grundgesetzes durch den Bundesgerichtshof, daß einem "Rechten" das Grundrecht nach Artikel 3 einfach genommen werden darf, daß also die Bezeichnung als "Rechter" für den Betreffenden zu schlimmsten Folgen der Diskriminierung führen darf, dann kann ich einen solchen rabulistischen Richter doch nur als Rechtsverdreher empfinden, wenn der nach diesem ungeheuerlichen Urteil des Bundesgerichtshofs in unüberbietbarem Zynismus behauptet, es sei fraglich, ob eine Einordnung als Neonazi überhaupt noch eine Prangerwirkung hat. Eine ätzendere Verhöhnung eines Opfers bundesdeutscher Justizschurkerei ist kaum vorstellbar, als wenn sich dieses dann auch noch vom rechtsvergewaltigenden Gericht anhören muß, seine straflose Diskriminierung als Neonazi sei darin begründet, daß diese keine Prangerwirkung habe; wenn aber doch der Bundesgerichtshof eben erst entschieden hatte, daß die Einordnung als Neonazi, weit über jede bloße Prangerwirkung hinaus, unterdessen sogar ganz ausdrücklich dazu führen darf, daß dem so Bezeichneten sein Recht und seine Menschenwürde nach dem Grundgesetz abgesprochen werden darf. Und zwar nicht erst von gesetzlichen Richtern, sondern bereits von Hoteliers und Gastwirten!

In einem vor der Veröffentlichung stehenden Interview mit dem von 1963-1979 16Jahre im sowjetischen Gulag gefangenen Jurij Below habe ich mich ebenfalls dazu geäußert, zu diesem ungeheuerlichen Urteil: Wenn der Bundesgerichtshof heute festgestellt, daß "Rechte" als solche diskriminiert werden dürfen und von Hotels und Gaststätten als damit quasi Untermenschen abgewiesen werden dürfen, für die das Recht aus Artikel 3 des Grundgesetzes nicht gilt, dann ist das eben nichts anderes als "Juden raus!" mit anderen Vorzeichen.
Aber mit was für Vorzeichen! Die haben es in sich! Die Rechtsvergewaltiger am Bundesgerichtshof haben nämlich etwas übersehen, was ihre fraglos politisch beauftragte Entscheidung möglicherweise zum Siegel eines justizkriminellen Gangsterregimes macht, zumindest aber eines hochgradigen Unrechtsregimes. Mit Rechtsstaatlichkeit jedenfalls hat das nichts mehr zu tun. Denn wenn es schon so eine ganz grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Entrechtung Andersdenkender auf den Status des Untermenschen gibt, dann muß es zumindest, als absolute Mindestanforderung an einen auch nur rudimentären Rechtsstaat, etwas geben, worauf auch die so zu Untermenschen gemachten Andersdenkenden einen unbedingten Anspruch haben: nämlich Rechtssicherheit! Und diese ist in höchstem Grade nicht gegeben, wenn die zum politisch gewünschten Urteil beauftragten Justizbanausen vom Bundesgerichtshof derart unglaublich das Recht schänden, indem sie sagen: "Rechtsextreme" dürfen von Gastwirten und Hoteliers in ihrem Grundrechtsanspruch diskriminiert werden. Denn wo bitteschön ist rechtsverbindlich definiert, was "rechtsextrem" ist und was nicht? Was ist rechtsverbindlich definiert eine "rechte Einstellung" als justiziabel einzuordnender Tatbestand? Gibt es irgendein Gesetzeswerk, irgendetwas, in dem der Bürger zu seiner Rechtssicherheit verbindlich nachschlagen kann, was ihn gegebenenfalls zum "Rechten" macht und was nicht oder noch nicht? - Nein, das gibt es natürlich nicht.
Das heißt: Das BRD-Regime gestattet die in erheblicher Weise in die Grundrechte eingreifende Diskriminierung von Menschen, von Deutschen, ohne aber den juristischen Gegenstand der Diskriminierung auch nur irgendwie rechtsverbindlich umgrenzt zu definieren! Das ist ungeheuerlich! Das ist in einem Rechtsstaat absolut undenkbar. Absolutest undenkbar. Das ist nichts anderes als wilde Anarchie! Im blindwütigen antideutschen Haß öffnet man so die Büchse der Pandora oben und unten gleichzeitig.
Der Bundesgerichtshof stellt es also einfach der Willkür der Betreffenden anheim, daß diese die rechtsverbindliche Ermessensfreiheit hätten, sinngemäß zu sagen: "Wer Jude ist, bestimme ich!"
Nach Lust und Laune und je nach Tagesform kann nun jeder schnapsnasige Gastwirt und jeder cholerische Hotelier das Recht in die eigene Hand nehmen, das Grundgesetz via sich aus der Nase gezogener Eigendefinition auszuhebeln und als selbsternannter Standrichter jemand aus wenn nötig völlig unerfindlichen Gründen zum "Rechten" erklären und ihm im Prinzip sagen: "Juden raus!" 

Aber gleichzeitig macht man ein Riesengeschrei wegen der Nürnberger Gesetze...

Vor allem: Wer behauptet denn ständig, man sei eine ach so freiheitliche Demokratie - der Nationalsozialismus oder das BRD-Regime?
Also bitteschön, wenn man schon ständig behauptet, man sei eine Demokratie, dann muß man sich auch dran halten.   

Und ob einem die Nürnberger Gesetze nun passen oder nicht, sie waren immerhin Gesetze und schufen als solche eine klare Rechtssicherheit. Wo diese Diskriminierungen beinhalteten, was ja kein alleiniges Merkmal der Nürnberger Gesetze ist, sondern ein ganz allgemeines Merkmal von Gesetzen bezüglich einschränkend regelnder Bestimmungen, da war die Definition der rechtlichen Merkmale des der Regelung Unterworfenen im Sinne einer juristisch sauberen Rechtsanwendung dieser Gesetze ohne jeden winkeladvokatischen Makel gegeben. Aber was macht nun das BRD-Regime in Form seines Bundesgerichtshofs? - Es gestattet Hinz und Kunz, Hoteliers und Gastwirten und wem immer es gefällt die Diskriminierung deutscher Menschen als "Rechtsextreme" zur Entrechtung von deren Menschenwürde und  von deren nach dem Grundgesetz garantierten Feiheitsrechten, ohne daß es überhaupt eine gesetzliche Grundlage selbst für Richter gibt, geschweige denn für Hoteliers, in der rechtsverbindlich festgelegt ist, was denn nun überhaupt ein "Rechtsextremer" ist und was nicht und was noch nicht!
Eine solche ungeheuerliche Sauerei der politisch motivierten Rechtswillkür braucht sich das Deutsche Volk auch nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes nicht bieten zu lassen! Das ist Gangsterregime! Das ist Schweinejustiz! Und solche Bundesgerichtshofrichter gehören lebenslänglich hinter Schloß und Riegel; denn wenn jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht, dann sind das nicht andersdenkende deutsche Bürger mit ihren persönlichen politischen Ansichten, nein, dann sind das solche unerträglichen Justizganoven, welche die Entrechtung von Deutschen von ihren grundgesetzlichen Rechten nicht nur ohne jedes definierende Gesetz gestatten, sondern die diese Definition zum Zwecke der Diskrimierung Hinz und Kunz und jedem Hotelier zur Anwendung in Selbstjustiz nach Lust und Laune anheimstellen.

Die kriminelle Dimension des Rechtsverbrechens, das der Bundesgerichtshof da abgeliefert hat, besteht ja neben der unerträglichen rechtlichen Nichtdefiniertheit des Gegenstands der Diskriminierung gerade darin, daß er denen das Diskriminieren erlaubt, die diese Diskriminierung auch tatsächlich rechtsobjektiv ausüben können, während er jene in ihren vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechten entrechtet, die durch deren noch so "extreme" Inanspruchnahme überhaupt niemand tatsächlich rechtsobjektiv diskriminieren könnten, selbst wenn sie das wollten.
Denn wenn ein "Rechter" meinetwegen sagte: "Ausländer raus!", dann hat er ja über die bloße Bekundung dieser seiner Meinung hinaus nicht ansatzweise die Möglichkeit, das in eine wirksame Anordnung zur Ausweisung der Betreffenden umzusetzen. Genausogut könnte man einen Fußballanhänger der Spielmanipulation anklagen, wenn er von den Rängen ruft: "Bayern vor, noch ein Tor!" Das kann der zwar rufen, aber deswegen wird seine Mannschaft noch lange kein Tor schießen, nur weil der das ruft. Eine Spielmanipulation kann immer nur der betreiben, der sich in einer Position befindet, die ihm eine solche Einflußnahme auch tatsächlich ermöglicht. Genauso kann eine Diskriminierung immer nur in deren konkreter Anwendung als das substanzielle Versagen eines garantierten Rechts bestehen, niemals in einer bloßen Meinungsäußerung. Denn sonst wäre es - und ist es tatsächlich - eine Diskriminierung des Grundrechts der Meinungsfreiheit, wenn jemand verboten wird, seine Meinung zu bekunden: "Ausländer raus!" Es ist es das sogar in besonderem Maße, da das Grundgesetz den Deutschen ausdrücklich das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert, wohingegen das Grundgesetz kein Freiheitsrecht für Ausländer beeinhaltet, sich nach Belieben in Deutschland niederzulassen und Zugriff auf das deutsche Versorgungs- und Sozialsystem zu nehmen, welches genau wie das Grundgesetz einzig und allein für einen gedacht ist und geschaffen wurde - nämlich für das Deutsche Volk; nicht für Afrikaner, Türken und andere Fremde!
Das heißt also, es ist zum Beispiel der Hotelbesitzer, der sich in der Position befindet, daß die von ihm ausgeübte Diskriminierung ganz unmittelbar und ganz konkret zu einer tatsächlichen solchen führt; nämlich dann, wenn er einem von ihm nach Gusto als "rechts" definierten Gast die Beherbergung wegen dessen unterstelltem "rechten Gedankengut" verweigert. Mit einer bloßen Meinungsäußerung hingegen aber kann man niemand diskriminieren, auch wenn sie dem Betreffenden noch so sehr nicht paßt. Diskriminierung setzt immer das konkrete Vorenthalten eines garantierten Rechts voraus.

Wenn man das nämlich weiß, dann wird es umso unerträglicher, wie die von der Parteipolitik  bestallten Karslruher Vergewaltiger des Grundgesetzes das Deutsche Volk in unglaublicher Dreistigkeit für dumm verkaufen, mit der rabulistischen Verlogenheit, wie diese die ganz konkrete Zerschlagung der Freiheitsrechte dieses Volkes mit dem Schutz imaginär bedrohter Rechte derer rechtfertigen, die überhaupt nicht zum Deutschen Volk gehören und damit nicht Subjekt des Grundgesetzes für das Deutsche Volk sind. Schon gar nicht in dem Maße, daß deren subjektives Diskriminierungsempfinden eine höhere Rechtswirksamkeit hätte als die ganz konkrete und objektive Diskriminierung des Deutschen Volkes durch die schrittweise Abschaffung von dessen Freiheitsrechten, in Sonderheit des Rechtes auf freie Meinungsäußerung und der freien Wahl der politischen Weltanschauung - und zwar zugunsten und auf Zuruf solcher, die eben nicht einmal zum Deutschen Volk gehören!

Diskriminierung kann also wie dargelegt niemals in einer wenn auch noch so unbequemen oder drastischen Meinungsäußerung bestehen, sondern sie setzt immer das konkrete Vorenthalten eines garantierten Rechts voraus. Ich könnte aber einen Ausländer aufgrund meiner fehlenden Macht- und damit Diskriminierungsmöglichkeit niemals aus Deutschland ausweisen, so sehr ich das auch wünschte und mit meiner Meinungsbekundung fordere. Vor allem kann ich diesen Ausländer ganz grundsätzlich nicht in seinen garantierten Rechten diskriminieren, da ich diesem ja niemals irgendwelche Rechte garantiert habe, die ich nun diskriminieren könnte. Jemand in seinen Rechten diskriminieren kann immer nur der zum einen das Machtmonopol hat, das zu tun, und der zum anderen dem anderen diese Rechte überhaupt garantiert hat. Genau deshalb richtet sich das Diskriminierungsverbot wie das Gebot zur Wahrung des Grundgesetzes ganz ausdrücklich an den, der als Inhaber des Machtmonopols auch gleichzeitig der Monopolinhaber zur Diskriminierung ist. Das heißt, der "Staat" ist durch das Grundgesetz dazu angehalten, die Einschränkung und damit die Diskrimierung der Freiheitsrechte des deutschen Bürgers zu unterlassen; nicht der einzelne Bürger ist dazu angehalten, bestimmte Meinungen zu vertreten oder nicht zu vertreten, der ja mit seiner bloßen Meinungsäußerung überhaupt keine Machtmöglichkeit zur Beschneidung der Grundrechte anderer hat, selbst wenn er das noch so vehement forderte. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes verpflichten den "Staat", diese zu garantieren, sie verpflichten nicht den einzelnen Bürger zu einer bestimmten allein zulässigen Variationsbreite der Haltung oder Meinung zu diesen oder zu diesem. Der "Staat" und seine Organe müssen das Grundgesetz einhalten, aber der einzelne Bürger muß das Grundgesetz nicht "einhalten" (das kann er ja gar nicht; wie sollte er denn zu Beispiel für die Durchführung freier und geheimer Wahlen sorgen?), er muß nur die allgemeinen Gesetze einhalten. Der einzelne Bürger kann deshalb auch völlig unmöglich "gegen das Grundgesetz verstoßen", das kann immer nur der "Staat" und seine Organe. 

Die zwei lupenreinen Justizgangstereien gegen das Grundgesetz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs und das Urteil des Landgerichtes Berlin, stehen sich, bei gleichem politisch motivierten Unrechtsgehalt der Rechtsvergewaltigung, in ihrer Beurteilung des gleichen Gegenstandes diametral gegenüber; damit machen Sie aber deutlich, daß dieses Regime in jeder Hinsicht und unter allen Aspekten nur eines zum Ziel hat: Die totale Zerschlagung des Rechtsstaats und die totale Unterordnung der Justiz unter die Wünsche der Politik, deren Aufgabe als antideutsche Fremdherrschaft wiederum in der nationalstaatlichen Vernichtung Deutschlands besteht und in der Abschaffung des Deutschen Volkes als ethnische Erscheinung. Letzteres zu erzielen durch einen aggressiven, gegen den Willen des dazu ungefragten Volkes geführten Überfremdungskrieg unter Beteiligung einer in Ausmaß und Brutalität ungeheuerlichen Ausländerkriminalität!

Das hier Dargelegte hinsichtlich der durch und durch politisch motivierten Urteile des Bundesgerichtshofs und des Landgerichts Berlin macht deutlich, daß es im BRD-Regime keine Instanz mehr gibt, die sich der Zerschlagung des Rechtsstaats und der totalen Unterstellung der Justiz unter die Erwartungen einer polizeistaatlichen Antideutschland-Poltik entgegenstellen würde. Schon gar nicht das falsch so bezeichnete und damit die Lüge schon im Namen tragende "Bundesverfassungsgericht" eines Regimes ohne Verfassung, welches durch seine grundgesetzvergewaltigende "Rechtssprechung" ja überhaupt erst die Bedingungen dafür schuf, daß das Grundgesetz in der Rechtspraxis derart von den untergeordneten Gerichten ausgehebelt werden kann. Bei einem funktionierenden und seiner Aufgabe gerecht werdenden Höchstgericht wären die heutigen Zustände des Gesinnungsregimes mit seinen politischen Prozessen und seiner gnadenlosen, ja unterdessen bereits von geisteskranken Zügen gezeichneten Verfolgung Andersdenkender denn überhaupt nicht ansatzweise möglich geworden. So etwas funktioniert nur, wenn auch und gerade das Höchstgericht ein weitestgehendes Instrument der Politik darstellt.
In Sonderheit wird das im BRD-Regime deutlich durch das Ermöglichen des ausweislich des Friedensnobelpreises für Liu Xiaobo fraglosen Justizverbrechens einer zwölfeinhalbjährigen Haftstrafe für den Märtyer der Meinungsfreiheit Horst Mahler nur wegen dessen Meinungsäußerungen! Damit hat das sogenannte Bundesverfassungsgericht in erschütternder Eindringlichkeit unter Beweis gestellt, daß es sich längst dafür entschieden hat, als Büttel der Politik die Antithese des Grundgesetzes zur These für die Rechtfertigung der Entrechtung des Deutschen Volkes im eigenen Land werden zu lassen.

Es ist nun einmal so: Ein Regime, in dem die gnadenlose politische Verfolgung andersdenkender, deutschgesinnter Deutscher wegen deren Meinungsäußerungen genauso an der Tagesordnung ist, wie Freisprüche für Ausländer, die schlimmste Verbrechen an Deutschen begangen haben, das ist eine Kriegserklärung an das Deutsche Volk!
"Verfassungsrichter", die in einer vermeintlichen Demokratie eine zwölfeinhalbjährige Haftstrafe wegen Meinungsäußerung für Horst Mahler zulassen, während Liu Xiaobo in China für eine elfjährige Haftstrafe wegen des gleichen "Deliktes" den Herrschenden mißliebiger Meinungsäußerungen den Friedensnobelpreis bekommt, das sind für meine Begriffe keine rechtsstaatlichen Richter, sondern politische Bluthunde in blutroten Roben, schreckliche Juristen!  

Angesichts der immer unerträglicher werdenden und immer ungenierter verübten Verbrechen des BRD-Regimes gegen das Grundgesetz und gegen das Deutsche Volk ist die Zeit gekommen, da sich das Deutsche Volk unter Berufung auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes erheben muß, wenn es überhaupt überleben will!

Denn wo ein §130 als antirechtsstaatliches Sondergesetz menschenverachtende Menschenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender institutionalisiert, gegen jene, die sich mit ihrer Liebe zu Deutschland der Vernichtung Deutschlands durch das BRD-Regime entgegenstellen, da wird der Widerstand eines ganzen Volkes zur Pflicht; als heilige Treue dem Vermächtnis der Ahnen gegenüber, die dieses unser Deutschland einst dem Urwald abgerungen haben, die dafür gelebt haben, gearbeitet haben, gekämpft haben, gelitten haben und mit Hoffnung im Herzen gestorben sind, damit sie es uns als Unterpfand für die Zukunft der kommenden Generationen unserer Kinder und Kindeskinder in die Hände legen können.

Dieses unser Deutschland geben wir nicht auf!  

Wir sind nun wach und lassen uns die Verbrechen gegen unser Deutschland nicht mehr länger bieten!


Richard Wilhelm von Neutitschein

Witz des Tages......

Obama, Putin und Merkel treffen sich um die Weltsicherheit, Wirtschaft und das "Miteinander" zu besprechen. Der Herrgott ist darüber so erfreut darüber, dass er jedem einen Blick in die Zukunft gönnt. Obama fragt: "Wie lange wird es dauern, bis wir das Trauma vom Vietnamkrieg überwunden haben?" Gott: "Das geht noch rund 60 Jahre." Obama: "Na das ist mir egal, bis dahin bin ich eh nicht mehr im Amt!" Putin fragt: "Wie lange wird es dauern, bis wir die echte Demokratie in Russland durchgesetzt haben?" Gott: "Das dauert. Also mindestens noch rund 200 Jahre." Putin: "Na das ist mir egal, bis dahin bin ich eh nicht mehr im Amt!" Merkel fragt: "Wie lange wird es dauern, bis alle Versprechungen die ich dem deutschen Volk gegeben habe, in Erfüllung gehen?" Gott: "Ach weißt du Äntschi, das ist mir egal - bis dahin bin ich eh nicht mehr im Amt!"

Donnerstag, 29. März 2012

Raumenergie – eine kontroverse Diskussion - Kopp-Verlag

Raumenergie – eine kontroverse Diskussion - Kopp-Verlag:

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UFO in der Nähe der Sonne - Review of UFO-Aktivitäten für 28. März 2012. (HQ) - YouTube

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Europa liegt in “Händen” Deutschlands ...und Griechenland in den “Händen” von Merkel | EAM B' - ΥΔΡΟΧΟΟΣ

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Aus der Seele geschrieben .......

Text:  Conny Pohl

Ich MUSS und WERDE es jetzt einmal herausposaunen:

Was sind das für kranke Überlegungen, Deutschland in einen Angriffskrieg hinein zu ziehen?
Was ist das für ein Aberwitz, sich darüber Gedanken zu machen, ob unser Grundgesetz noch gilt?
Warum - zur Hölle! - sollten WIR durch und durch getäuschten und genervten Deutschen (ich vereinfache das mal) für irgendein Land dieser Welt die Kriegstrommeln rühren??
Warum sollten wir Menschen töten, die uns nichts getan haben (und auf "false flag Aktionen" fallen wir schon lange nicht mehr herein!!).
Warum sollten wir denn unser Land und die Menschen darin - vor allem auch unsere Kinder - gefährden, nur um einigen Verrückten
zu dienen? Die Vernunft, Güte und die Friedfertigkeit sollten über die Besessenheit, Gier und die Verrücktheit siegen - nicht umgekehrt!

Warum berufen wir uns auf NATO - Grundgesetz - Völkerrecht und blättern hektisch in den Gesetzen??

Es gibt einfach gar keinen GRUND, gegen den Iran einen Krieg zu führen.
Wer das unbedingt versuchen will, der kann das gefälligst allein tun. Er ist bereits jetzt schon schärfstens zu verurteilen!

Das wäre Völkermord - denn das -angebliche !- Bereithalten einer angeblichen Waffe ist wahrlich kein Grund.
Es wäre einzig ein Grund, wenn denn der Iran diese Waffe einsetzen würde. Das hat er bisher nicht getan. Fertig - und aus die Maus!

Da brauchen wir auch keine Politologen und Wirtschaftsexperten, denn das erkennen wir selbst.

Es reicht! Geht nachhause mit eurem verrückten Ansinnen! 

Zieht doch selbst in den Krieg - ihr Geldgierigen und Durchgeknallten! Dann rottet euch gegenseitig aus - und dann ist endlich Ruhe!!

Das musste jetzt mal so klar und deutlich ausgesprochen werden!

Stellt euch vor - es ist Krieg - und keiner geht hin!

Ende meiner Stellungnahme. Kann gern weit verteilt und veröffentlicht werden!

Zum Schluss ein humorvoller Vergleich (sorry, wenn ihr ihn schon kennt).
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Einem jungen Mann soll erklärt werden, warum der Krieg gegen den Iran geführt werden MUSS.
Er sagt: ja aber der Iran hat doch niemanden angegriffen!
Man sagt ihm: das muss er auch nicht - aber er hat die Voraussetzungen und die Ausrüstung dazu!
Der Mann denkt nach.
Dann sagt er: dann werde ich jetzt aufs Amt gehen und Kindergeld beantragen!
Ich habe zwar Keine - aber ich habe die Voraussetzungen und die Ausrüstung dazu!
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Schönen Gruß  cpohl3536@googlemail.com

Politprofiler: Warnung vor Reisen in die USA: Die Gewalt nimmt un...

Politprofiler: Warnung vor Reisen in die USA: Die Gewalt nimmt un...: Wer geht freiwillig in dieses Land? Es ist unglaublich, was Menschen anderen antun können, wenn sie glauben sie hätten das RECHT dazu. Aus...

Eliten und Nieten.........

Wieder einmal naht Ostern.

Unter Christen ein Fest, dessen Sinngehalt über die Suche nach Osternestern und die damit verbundene Umsatzsteigerung der Süßwarenindustrie, über die Suche nach Ausflugszielen und die damit verbundene Umsatzsteigerung der Gastronomie sowie über den Spaß an den freien Tagen hinausgeht.

Christus ist am Karfreitag am Kreuz gestorben, und hat damit die Schulden aller Menschen auf sich genommen.

Seit dem Sündenfall im Paradies - so die christliche Lehre - versank die Menschheit immer tiefer in der Schuld, Gott gegenüber, weil die Menschen so geschaffen waren, dass sie, nachdem sie erst einmal damit angefangen hatten, nicht mehr anders konnten, als sündigen, die einen mehr, die anderen weniger, die einen mit Gewissensqualen, die anderen ohne jegliche Skrupel.

Das System der ständig wachsenden Schuld war nicht mehr zu stoppen.

Da musste erst einer kommen, der auf alles verzichtete, was er besaß, selbst auf sein Leben, um eine Umkehr zu ermöglichen.

Wer willens und bereit ist, sich zu seinen Schulden zu bekennen, der kann seitdem hingehen, zur Eucharistie, und sich seine Schulden erlassen lassen.



Doch während die Menschheit - mit Gottes Hilfe - einen Weg gefunden hat, sich von ihrer Sündenschuld zu befreien, lässt sie sich hilflos von einem nicht mehr überschaubaren, nur noch in unvorstellbaren Zahlen bezifferbaren Gebirge aus Schulden erdrücken -

und häuft, statt damit aufzuhören, immer neue Schulden, immer höhere Schulden auf, ohne zu bemerken, dass damit die Schuld nicht getilgt werden kann, sondern immer weiter wächst. Ohne zu bemerken, dass (Rettungs-) Schirme nur so lange einen Sinn machen, solange man sie noch tragen kann, solange sich nicht der leiseste Wind darin so machtvoll verfängt, dass sie schlicht weggerissen werden.

Wo bleibt hier der Erlöser?



Mit diesen Gedanken leite ich über zu jenem Paukenschlag, den ich vor vier Jahren in der Woche vor Ostern geschrieben habe.

Damals unter dem Titel: Die Welle.

Heute habe ich ihn neu überschrieben:



Eliten und Nieten
(erstmals erschienen am 20. März 2008)



Mehr dazu lesen Sie hier: PaD 12 /2012 - Eliten und Nieten :

http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD%20der%20Aktuelle/Paukenschlag%20am%20Donnerstag.html

Ein Staat ohne Legitimation - Nachrichten Welt Print - WELT ONLINE

Ein Staat ohne Legitimation - Nachrichten Welt Print - WELT ONLINE:

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Gesundheit oder gut zu Wissen......

Sie entzogen ihm seine Approbation. Argumentation: Er hätte Patienten ohne genehmigte Medikamente behandelt. Doch es kommt noch „besser“.


Die Massenmedien starteten eine Kampagne gegen Dr. Simonchini. Sie setzten ihn der Lächerlichkeit aus und zogen seinen Namen durch den Dreck. Nun war auch bei Justitia kein Halten mehr: Dr. Simonchini bekam drei Jahre Gefängnis wegen angeblicher „Tötungen von Patienten”.


Das Gesundheitsministerium ließ verlauten, dass die Behandlung von Krebs mit Natriumbicarbonat „wahnhaft” und „gefährlich” sei. Und das in einer Zeit, in der Millionen von Patienten einen qualvollen Tod durch „bewiesene” und „sichere” Chemotherapien sterben, und weiterhin Ärzte, die Behandlung mit Natriumbicarbonat verweigern. Diese Hexenjagd war sicher kein Zufall.






Wunderstoff Salvestrol


Die Krebszellen enthalten einen besonderen Biomarker, das Enzym CYP1B1. Diese Enzyme sind Eiweiße, die als Katalysatoren für chemische Reaktionen dienen. CYP1B1 verändert die chemische Struktur der Substanz Salvestrol, das in vielen Obst- und Gemüsesorten zu finden ist. In Folge der chemischen Reaktion wird Salvestrol in eine Substanz umgewandelt, die nur die Krebszellen vernichtet! Die „normalen“ Zellen bleiben davon unberührt.


Salvestrol ist ein natürliches Mittel, das natürlicherweise in Obst und Gemüse vorkommt. Es soll die Früchte vor Pilzbefahl schützen. Pflanzen, die mehr zu Pilzbefall neigen, enthalten größere Mengen an Salvestrol. Zu diesen Pflanzen gehören: Erdbeere, Blaubeere, Himbeere, Traube, Schwarze und Rote Johannisbeere, Brombeere, Preiselbeere, Äpfel, Pfirsiche, grünes Gemüse (Brokkoli und Kohlarten), Artischocken, Rote und Gelbe Paprika, Avocado, Spargel, Aubergine.


Das wissen auch die Agrartechniker und die Pharmakologen. Sie haben nun folgendes ersonnen:


Fungizide (Antipilzmittel) werden großflächig auf die Pflanzen versprüht. Die Antipilzmittel verhindern, dass die Pflanzen in ihren Früchten Salvestrol bilden. Der natürliche Krebsschutz in unserer Nahrung ist dahin (ein Schelm, der böses dabei denkt!). Denn nur unbehandeltes Obst und Gemüse produziert diesen schützenden Stoff.




Profit durch Krebs


Das Problem der Krebsbehandlung ist überfällig. Das wissen wir alle. Millionen spüren es täglich in ihrem Körper. Matthias Rath, MD klagte deshalb vor dem Internationalen Gerichtshof gegen den Völkermord der medizinischen Mafia und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seiner Meinung nach werden die bestehenden Erfahrungen der erfolgreichen Behandlung von Krebs ignoriert. Und das aus Angst vor dem Verlust eines enorm profitablen Geschäftes, dass auf der Angst vor Krebs aufgebaut wurde. Denn wer mit einfachen, kostengünstigen und natürlichen Mitteln geheilt werden kann, braucht keine Chemotherapie, Strahlentherapie usw.


Vorzeitige Todesfälle von Millionen von Menschen sind weder zufällig noch das Ergebnis der Nachlässigkeit der Ärzte. Die pharmazeutische Industrie plant den Ausbau der globalen Pharmamärkte. Doch mit Menschen, die schnell wieder durch kostengünstige Mittel gesunden, kann man das nicht erreichen.


Die Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten würde zu einer signifikanten Reduktion oder zu einer vollständigen Beseitigung von Medikamenten auf den Märkten führen. Daher müssen die pharmazeutischen Unternehmen systematisch die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten be- und verhindern.


Die profitwilligen Pharma-Konzerne nutzen hierzu ein komplexes Geflecht von Akteuren und Komplizen in Wissenschaft, Medizin, Medien und Politik. Regierungen ganzer Nationen sind manipuliert oder arbeiten unter der Leitung von Lobbyisten und ehemaligen Beschäftigten der pharmazeutischen Industrie. Das Geschäft mit der Krankheit ist einfach zu wertvoll, um es aufzugeben. Nicht die Gesundheit und das Leben von Hunderten von Millionen spielen dabei eine Rolle, nur deren potenzielle Krankheiten, die natürlich auf eine maximale Dauer ausgelegt werden müssen.








Wer hat gesagt, dass Krebs unheilbar ist?


Dr. Richard Day, Leiter der Eugenik im Rockefeller-Clan, hielt 1969 in Pittsburgh vor Ärzten eine Rede über die bevorstehenden Veränderung der globalen Gesellschaft. Die anwesenden Ärzte mussten ihre Aufnahmegeräte ausschalten und durften auch keine Notizen machen, während er eine lange Liste von geplanten Aktionen für die globale Gesellschaft vorlas. Aber einer der Ärzte machte sich Notizen über das Projekt des Social Engineering, und veröffentlichte dann diese Informationen. Unter anderem sagte Richard Day: „Wir sind jetzt in der Lage, jede Art von Krebs zu heilen. Alle Informationen darüber sind in der Rockefeller Foundation enthalten.“


Day meinte auch, wenn die Menschen langsam sterben „durch Krebs oder durch etwas anderes”, so wird die Wachstumsrate der Bevölkerung verlangsamt …


So ist Krebs auch heute noch weltweit unheilbar, weil es profitabler ist! Politik und Medizin sind nicht daran interessiert, sie gesund zu sehen. Und erst recht wollen sie nicht, dass Sie ein langes Leben führen. Die Ressourcen der Erde schwinden, die Rentenkassen sind überall leer. Die Mindestarbeitszeit steigt stetig an. Da kommen für den „Otto-Normal-Verbraucher“ nur zwei Dinge in Frage: Entweder ein „sozial verträgliches Ableben“ vor der Verrentung durch eine lange, schwere Krankheit, oder wir nehmen unsere Gesundheit wieder selbst in unsere Hände.


Wer sich für letzteres entscheidet, dem seien hier die Russischen Heilgeheimnisse besonders ans Herz gelegt. Denn mit den Russischen Heilgeheimnissen kann sich jeder nun selbst helfen. Mit diesen einfachen Techniken kann sich jeder seine Gesundheit wieder holen und bewahren. Das Spektrum dieser einzigartigen Methoden reicht von A wie Augenerkrankungen über R wie Rückenbeschwerden bis Z wie Zahnregeneration.


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www.russische-heilgeheimnisse.com




Dort können Sie auch das Buch: “Schockieren Sie Ihren Arzt – Werden Sie gesund – Russische Heilgeheimnisse” als Ebook gratis erhalten.




[Quellen: www.bio-lavka.kiev.ua/litradsh16.shtml /newspark.net.ua/society/pribyl-ot-rakovyx-zabolevanij-glava-iz-knigi-yustasa-mallinsa-ubijstvo-ukolom-ch-1/]
http://www.russische-heilgeheimnisse.com/heilgeheimnisse/

Langsam reicht's!

Denn alle Vorbehaltsrechte der Alliierten...!!!

Ja, WIE LANGE wollen die uns eigentlich noch besetzt halten?






------ Weitergeleitete Nachricht ------
Von: "Brigitte.Habel"
An: "Lynn Aman"
Gesendet: 28.03.2012 23:39:20
Betreff: AW: EXTRA 11

Zitat: Völkerrecht statt Völkermord!

An alle selbsternannten Regierungen, Selbstdarsteller, Wähler, Hochverräter, Lügner, Betrüger, Umerzieher, Geschichtsverfälscher, Mörder und Leichenschänder des Deutschen Volkes!

Es gibt nur eine Volksvertretung und das ist das Volk selbst, daher der Zentralrat Deutschland (ZD) nach Art. 20/2/1 GG, siehe dazu die Satzung und das Ermächtigungsgesetz des ZD!

Entweder nationale Wende, oder multikriminelles Ende?
Denn alle Vorbehaltsrechte der Alliierten mit Wirkung vom 12.09.1944 gem. dem Londoner Protokoll nach Art.1 des SHAEF – Gesetzes Nr. 52 der USA haben weiter uneingeschränkte Gültigkeit. Dies haben die Alliierten nochmals im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBI 1990 Teil II S. 1274) bekräftigt.

Dies wird auch durch das BRD – GG selbst durch Art. 120 und 139 GG bestätigt.

Die Fortsetzung des Krieges also bis zum bitteren Ende, der Ausmordung der Deutschen, wie vom US - Präsident Roosevelt 1932 vorgegeben:
„Ich werde Deutschland zermalmen! Es wird nach dem nächsten Krieg kein Deutschland mehr geben?“

***

Zweiter Weltkrieg: Roosevelt der Tausendsassa:
http://66.147.244.173/~panirani/aussenpolitikforum/forum/viewtopic.php?t=6819&sid=1d9801b78b4cac04b5fe8bb9e64ddebb
Betrug, wohin man schaut.

Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag

http://www.radio-utopie.de/2012/03/29/antrag-auf-verfassungsanderung-im-bundestag/



In aller Stille versuchen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU Artikel 93 Grundgesetz zu ändern. Es geht um das Klagerecht der Deutschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag wird morgen im Bundestag behandelt, ist aber auf der Parlamentsseite nicht eingestellt worden.


Von Daniel Neun | 29.März 2012


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In aller Stille versuchen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU Artikel 93 Grundgesetz zu ändern. Es geht um das Klagerecht der Deutschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag wird morgen im Bundestag behandelt, ist aber auf der Parlamentsseite nicht eingestellt worden.


Auf der Tagesordnung des Bundestages findet sich für morgen, Freitag, 30.März, folgender Eintrag:


“Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)
- Drs 17/… -”


Auf der “vollständigen” Tagesordnung des Bundestages für Mittwoch, Donnerstag und Freitag steht folgendes:


b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
> Drucksache 17/? <


Artikel 93 Grundgesetz:


(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:


1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;


2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;


2a. bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes;


3. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht;


4. in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;


4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;


4b. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;


5. in den übrigen in diesem Grundgesetze vorgesehenen Fällen.


(2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen werden könnte. Die Feststellung, dass die Erforderlichkeit entfallen ist oder Bundesrecht nicht mehr erlassen werden könnte, ersetzt ein Bundesgesetz nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2. Der Antrag nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn eine Gesetzesvorlage nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 im Bundestag abgelehnt oder über sie nicht innerhalb eines Jahres beraten und Beschluss gefasst oder wenn eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt worden ist.


(3) Das Bundesverfassungsgericht wird ferner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen tätig.


Dieser Verfassungsartikel regelt also das Recht jedes Staatsbürgers, sowie von Abgeordneten und Verfassungsorganen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verletzung des Grundgesetzes zu klagen und ist somit elementarer Bestandteil der Statik unserer Republik und ihrer Verfassung.


Weder die Parteien, die jetzt diese Verfassungsänderung versuchen, noch irgendein Organ von Informationsindustrie oder Staatspresse haben dazu bisher ein Wort verloren. Der Antrag ist bisher nirgends einsehbar, obwohl er morgen im Parlament behandelt werden soll. Ein Zusammenhang mit dem Versuch, den “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM, sowie die Änderung des EU-Vertrags Artikel 136 nicht nur durch das Parlament, sondern auch an Karlsruhe vorbei zu bekommen, kann nicht ausgeschlossen werden.

Mittwoch, 28. März 2012

Nutzklugheit und Marktintelligenz

Nutzklugheit und Marktintelligenz

Der Galaktische Sommer






Goldständer klärt auf: Vulkanausbrüche und andere Katastrophen.
Warum ist der Winter so warm?
Quelle: http://goldstaender.wordpress.com/galaktischer-sommer/

Hier erfahren Sie, wie unsere Galaxie das Wetter auf der Erde steuert.
Augen auf ! Der grösste Wandel auf unserer Erde kommt aus dem Weltall.
In diesem Teil lernen Sie, dass unsere Galaxie unser Klima mehr verändert, als wir immer glaubten. Genauso erfahren Sie, dass der größte Klimawandel auf unserem Planeten immer aus den Wolken kommt. Lesen sie genau: Dies passiert meistens dann, wenn sie am Himmel “fehlen”. Hier und jetzt erfährt der Goldständer-Leser, wie die Dinge wirklich sind. Bitte nehmen Sie es in Zukunft wörtlich: Das Klima entsteht nur durch die Veränderung der Wolkendichte und je aktiver die Sonne ist, desto weniger kosmische Strahlung erreicht die Erdoberfläche. Dies führt logischerweise zu einer Abnahme der Wolkendichte. Wir können bereits unterschiedliche Arten von Wolken unterscheiden: Dabei gibt es Wolken die die Sonnenstrahlung reflektieren, aber auch absorbieren können. Diesen Mechanismus verstehen wir jetzt neu. Die letzen 25 Jahre hingegen wurde versucht alles mit der CO2 Lüge zu erklären. Vergessen Sie das. Es ist das Element Kohlenstoff C14 das direkt durch die kosmische Strahlung gebildet wird. Und die Sonne steuert dazu das Klima über die kosmische Strahlung und deren Einfluss auf die Wolkenbildung. Viele historische Daten bezeugen dies und die Fakten können auch nicht mehr ignoriert werden. Gehen sie mit mir in der Geschichte der Erde zurück und lernen Sie, dass es bei erhöhter Sonnenaktivität stets wärmer auf der Erde war. Vor 300 Jahren z.B. war die Sonne noch weniger aktiv. Man nannte diese Zeit auch die “kleine Eiszeit”. So kam und war es, dass es an vielen Teilen der Erde sehr kalt war. Vor ca. 1000 Jahren hingegen, zeigte die Sonne sogar schon einmal die Aktivitäten aus unserer jetzigen Zeit. Zu dieser Zeit war es auf der Erde fast überall warm. Grönland war zu dieser Zeit sogar in vielen Teilen Eis befreit. Schauen Sie sich im unteren Teil die Filme an und erfahren Sie mehr. Sie werden lernen, dass die Erwärmung der Erde auf die Sonne zurück zu führen ist.


60 bis 70 Prozent der Erde sind stets von Wolken bedeckt
Gelangt mehr kosmische Strahlung in die Atmosphäre, bilden sich mehr Wolken. Und bei abnehmender kosmischer Strahlung verringert sich im Gegenzug sogar die Wolkendichte. Die Wolken sind also nicht das Ergebnis des Klimas, sondern das Klima ist eine Folge der Wolkendichte. Die Wolken selbst werden von der kosmischen Strahlung gesteuert. Anhand von neuen wissenschaftlichen Ergebnissen hat man die fehlenden Informationen gefunden. Zur großen Überraschung fand man heraus, dass sich die kosmische Strahlung besonders auf die unteren Wolkenschichten auswirkte. Und damit fügte sich nun Alles zusammen: D.h. bei weniger Wolken in den tiefen Regionen steigt die Temperatur am Boden.
Ebenso wurde festgestellt, dass bei diesem Ereignis tatsächlich nur die unteren Wolkenschichten beeinflusst werden. Die unteren Schichten haben hierbei die Aufgabe des Kühleffektes, und ebenso werfen sie die Sonneneinstrahlung zurück ins All. Je weisser die Wolkenschichten, desto kräftiger die Reflexion. Die Erde wird ebenso auch um so wärmer, je mehr die Dichte der unteren Schicht abnimmt. Lesen Sie es nach: Unsere Atmosphäre und unsere Wolken werden aus Aerosolpartikeln gebildet. Dies ist wichtig zu wissen. Denn bei den neuen wissenschaftlichen Arbeiten wurde bewiesen, dass die galaktische kosmische Strahlung in der Lage ist die Aerosole (Schwebeteilchen) zu modulieren - und somit auch die untere Wolkenschicht, die wie schon erwähnt eine kühlende Wirkung auf die Erde hat. Zur Erklärung: Die kosmische Strahlung erzeugt bei Eintritt in die Erdatmosphäre kleine Ionen, die zur Bildung von Aerosolen beitragen. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, dass es Wasser in der Atmosphäre gibt, und somit auch Wolken geben muss. Wolken können sich in Wirklichkeit nur bilden, wenn sich Wasserdampf an Aerosolpartikel anlagert. Jedes Wolkentröpfchen das gebildet wird, benötigt zum Abregnen solch einen Kondensations-Kern. Ebenso wurde festgestellt: Bei erhöhter Sonnenaktivität gelangt sogar weniger kosmische Strahlung in die Atmosphäre. Das heisst, das Magnetfeld der Sonne erhöht sich bei diesen Aktivitäten in einem so hohen Masse, so dass es den kosmischen Partikeln selbst erschwert wird in unser System tatsächlich einzudringen.
Die kosmische Strahlung ausserhalb unseres Sonnensystems nimmt zu
Noch mehr sogar, wenn sie unsere Milchstrasse im dunklen Weltraum verlässt. Innerhalb von 250 Millionen Jahren wandert unser Sonnensystem im Kreislauf durch unsere Galaxie. Das nennt man das “Galaktische Jahr” (Goldständer Tipp: Schauen Sie auch mal auf Wikipedia; denn hier wird teilweise behauptet, dass ein Galaktisches Jahr mit einem Aussterben von Arten zu tun haben soll. Ganz sicher ist es aber nicht. Auch das Stichwort Massensterben bringt sie ein Stück weiter). Wenn die Erde also in diesem Kreislauf des Galaktischen Jahres einen Spiralarm der Galaxie “durchreist”, sinken die Tempera-turen auf unserem Planeten, während es ausserhalb der Spiralarme “heiss” ist. Hieraus wird klar, das es schon plausible Zeiten auf unserer Erde gab, in denen sich Dinosaurier in der Antarktis in der Sonne aalten. Vor ca. 70 Millionen Jahren begannen wir mit unserem Sonnensystem den Sagittarius-Spiral-arm zu durchqueren. Durch die vielen Sterne in diesem Arm, war die Erde selbst einer höheren kosmi-schen Strahlung ausgesetzt, so dass es zu einer erhöhten Wolkenbildung kam und somit wurde das Klima auf der Erde kälter. Später bildeten sich daraus Eisschichten und das Wasser auf der Erde hatte damit die Möglichkeit sich zu vermehren. Vor ca. 450 Millionen Jahren war es ebenso kälter als heute, und der CO2 Gehalt auf der Erde war ca. 10 mal höher. Dies bedeutet, dass CO2 niemals ein echter Klimatreiber sein konnte.


Frage an Goldständer: Warum ist es so warm ? Und warum schneit es nicht ?
Die Erde incl. Sonnensystem befindet sich gerade auf ihrer Reise in unserer Milchstraße zwischen zwei Galaktischen Armen. Logischerweise ist es dadurch wärmer. Es bildet sich zu der “Galaktischen Jah-reszeit” in der wir uns befinden vermehrt Regen als Schnee. Akzeptieren sie diesen Zyklus, er wird anhalten. Wenn die Erde wieder einen Spiralarm durchquert wird es logischerweise kälter. Merken Sie sich: kosmische Strahlung erzeugt Aerosolteilchen. Die Zusammenhänge sind dadurch nun leicht zu erkennen.
DAS GEHEIMNIS DER WOLKEN



1/ 5 Der magnetische Effekt der Sonne auf die Erde


Und nun kommt der Goldständer auf den Punkt und zum Kern aller Aussagen
Weitere Schlussfolgerungen
1. Der Kreis schließt sich, der Galaktische Sommer ist bereits jetzt zu erkennen. Wir sind mitten im Wandel !


2. Die Erde tritt immer weiter aus dem Galaktischen Arm heraus und ist somit eher ungeschützter. Zur Folge hat dies, dass wir der kosmischen Strahlung mehr ausgesetzt sind.
3. Die Temperatur auf der Erde und in der Erde nimmt zu. D.h. es kommt zu mehr Wärme, Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Wer in der Schule aufgepasst hat, weiss es: Durch Hitze dehnen sich die Dinge eben aus.
4. Die Erde ist zum Wachstum gezwungen, bis unser Sonnensystem den nächsten galaktischen Arm erreicht. Es wird dann wieder kälter und wir bekommen die Eiszeit. Die Eiszeit werden Sie und ich nicht erleben. Unser Sonnensystem steckt also gerade im ”galaktischen Sommer”. Ein Grund warum es weniger, oder gar nicht schneit.


5. Der galaktische Wachstumszyklus beweist, dass mit dem Wachstum der Erde auch stets mehr Wasser und Wolken gebildet werden.
6. Die Erde geht nicht unter. Sie wächst und arbeitet nur um so mehr, je mehr sie sich aus einem Galaktischen Arm löst. Unser Planet überschwemmt sich auch nicht, da sich zwei Elemente parallel (Ausdehnung und mehr Wasser) vermehren. Der Wasserspiegel kann also nur schwanken. Gelegent-lich können sich in diesem Dehnungsprozess “anfällige” Ländern durch massive Überschwemmungen beklagen. Siehe Philippinen, Indien, Pakistan usw. – Lesen Sie hierzu stichpunktartig im Goldenen Faden, um sich ein Bild von dem Ausmaß zu machen.
7. Die Erde und die Planeten in unserem Sonnensystem sind demnach Alle gezwungen sich zu wan-deln. Sie dehnen sich alle aus. Lesen Sie mehr über das Wachstum der Planeten im Roten Faden. Es wird auf unserem Planeten also wärmer, denn wir Alle unterliegen dem Galaktischen Sommer ! Den normalen Winter, wie Sie ihn kennen oder kennen gelernt haben gibt es nicht mehr. Akzeptieren Sie die-sen universellen Zyklus. Der uns verkaufte “esoterische Wandel” muss gründlich geprüft wer-den.
8. Wir werden auf unserem Planeten noch ein paar Vulkanausbrüche oder Erdbeben haben. Wir werden durch diese Aktivitäten mit jedem zunehmenden Tag nun Teil davon, dass unser Planet “lebt”.
9. Die kosmische Strahlung kann die Erbsubstanz des Menschen in irgendeiner Form verändern. Wir alle sind adaptiv. D. h. wir passen uns der neuen Situation an. Auch dann, wenn der Übergang “schwer” wird.
10. Der Mensch hat über Millionen Jahre ein zähes und erfolgreiches Immunsystem und ein leistungs-fähiges und erfolgreiches Anpassungsorgan aufgebaut. Er wird es überleben. Krieg- und Atomkraft-probleme klammere ich hier aus…
11. Es ist nicht Planet X – Es ist der galaktische Sommer, der den größten Teil der Erdbeben verur-sacht. Mit Goldständer neu lernen: Wussten Sie eigentlich, was Ihr Immunsystem mit dem Wandel zu tun hat? Dann sollten Sie das hier mal lesen. mehr


12. Die Schumann-Frequenz auf der Erde wird steigen, da sich die Erde aus physikalischen Gründen ausdehnt. Es hat also nichts dem “geistigem Erwachen” zu tun.
13. Wir haben diese wissenschaftliche Tatsachen vorher noch nie gewusst. Man hielt uns, und man hält uns jetzt noch, ganz klar im Irrtum! Gott weiß warum!?
14. Ich hoffe, dass es Ihnen nun klar wird, dass die CO2 Geschichte die uns erzählt wurde einfach nicht stimmt ! Wir alle zahlen für etwas, was ausserhalb des Einflusses vom Menschen liegt.


15. Immer wenn Wissen etwas kostet, bereichert sich nur eine Person oder eine Gruppe daran. So kommt das Geld meistens zu den Menschen, die schon Alles haben und besitzen. Ich selbst möchte mich an meinen langen Recherchen nicht bereichern. Im Jahre 2012 geht es nun um Höheres. Der Mensch muss zurück zum Glück. Er soll in seine “echte Bestimmung” finden und soll erkennen, dass nicht jede Geschichte die ihm “verkauft wird” stimmen muss. Kurz: Offenes und freies Wissen für freie Menschen.


16. Der Galaktische Sommer und seine Merkwürdigkeiten. Bienen und Vögel kommen bereits wieder


17. Ihr persönliches und geistiges Erwachen liegt nun in der Kunst, sich mit diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinander zu setzten.


18. Bitte helfen Sie sich und uns Allen, sich für Freie Energie einzusetzen.



Prinzipskizze von Bürkle: Schwingungsresonanz-Kraftwerk


Es ist die sanfteste und plausibelste (R)Evolution in die wir Alle gehen können. Durch den Einsatz die-ser Technologie werden wir bald Alle das alte System verlassen können. Sie, ich und wir Alle freuen uns, wenn es eine Welt gibt in der wir es schaffen, uns neu zu organisieren.
Überlegen Sie: Wollen Sie weiterhin eine Welt der Händler, oder wollen Sie eine Welt in der Alles kostenlos ist ?


Versuchen Sie jetzt einmal über ihren Schatten zu springen. Ich habe nun Alles gesagt und Alles gege-ben, was man nur geben kann. Über ein ganzes Jahr, war ich zäh und hartnäckig hinter den Dingen her. Viele Fragen werden hier im Blog plausibel und naturwissenschaftlich beantwortet. Für den Leser kostenlos, damit er merkt, dass viele Dinge im Leben gegen die Natur des Menschen gerichtet sind. Mich selbst haben diese Recherchen bis zu diesem heutigen Tag sehr viel Zeit, Nerven und Einsatz gekostet.
Die letzte Frage also bleibt: Was ist Ihnen unsere gemeinsame Zukunft wert ? Bitte reagieren Sie persönlich in irgendeiner Form. Besuchen Sie das Experiment, geben Sie ein Statement ab, und auch ganz wichtig: Leiten Sie diesen Artikel zumindest weiter. Dies ist eine Sache, die Sie persönlich nichts kostet. Nur Überwindung. Sie müssen es also nur tun ! Also tun sie es für sich, für mich, für Alle… Zeigen Sie, dass Sie bereit sind die Zukunft aktiv zu verändern.
Sagen jetzt auch Sie: Freies Wissen für freie Menschen ! Bitte sorgen Sie dafür diesen Artikel zu verteilen. Wegen dem grossen Wandel ist es ausdrücklich erwünscht, diese “Opensource Information” weiter zu geben. Tun Sie es für sich und unsere nachkom-mende Generation. Ansonsten wird der Weg in unsere neue Welt nur unnötig schwierig.
Das Goldständer Experiment dankt für Ihre Aufmerksamkeit.


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Montag, 26. März 2012

Schizas.Com - Jason Gate - Anavra Magnesia: eine eigenständige und wohlhabende Dorf

Schizas.Com - Jason Gate - Anavra Magnesia: eine eigenständige und wohlhabende Dorf:

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2012.03.26 - vielen Dank für das Denken von uns ... auch ... Yellowstone-Supervulkan Chart an - YouTube

2012.03.26 - vielen Dank für das Denken von uns ... auch ... Yellowstone-Supervulkan Chart an - YouTube: ""

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Zinsgeschäfte in Sachsen Wenn der Kämmerer zockt

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/zinsgeschaefte-in-sachsen-wenn-der-kaemmerer-zockt-1.1317211

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/zinsgeschaefte-in-sachsen-wenn-der-kaemmerer-zockt-1.1317211-2



Von Steffen Uhlmann, Dresden
Mit hochspekulativen Zinsgeschäften haben mindestens 40 sächsische Städte, Landkreise, kommunale Betriebe und Zweckverbände Geld verloren. Es geht um ein Geschäftsvolumen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Eigentlich sollten so Schulden vermieden werden. Doch nun stehen viele Kommunen kurz vor der Pleite.

"Für mich ist das Teufelszeug, im schlimmsten Fall müssen wir 4,5 Millionen Euro berappen", sagt Landrat Volker Uhlig vom Landkreis Mittelsachsen. Astrid Hamann, Kämmerin von Dippoldiswalde klagt: "Die Bank hätte uns dieses Produkt aufgrund ihres spekulativen Charakters gar nicht anbieten dürfen."

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Mindestens 40 sächsische Städte und Landkreise, aber auch kommunale Betriebe und Zweckverbände haben sich auf hochriskante Zinsgeschäfte eingelassen. Mehr als 200 Swap-Geschäfte mit einem Volumen von über einer halben Milliarde Euro hat der sächsische Landesrechnungshof gezählt. Die Zinsgeschäfte sollten den Kommunen weitere Schulden ersparen. "Moderne Zinsoptimierung" hieß das, doch was den sächsischen Kommunalen vor einigen Jahren als wundersame Geldvermehrung verkauft wurde, entpuppt sich als Zockerei mit anvertrauten Steuergeldern. Viele Kommunen stehen kurz vor der Pleite.

Die sächsische Landesregierung hat nun die Notbremse gezogen und den Städten und Gemeinden spekulative Zinswetten verboten. Das Innenministerium hat dazu dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, das ein generelles Spekulationsverbot für kommunale Finanzgeschäfte in der Gemeindeordnung festschreibt. Schon zuvor hatte das Ministerium allen betroffenen Städten und Kreisen empfohlen, Schadenersatzansprüche gegenüber Banken zu prüfen und auch vor Gericht auszutragen.

Verbote und Klagen - gut und schön", sagt Friedrich Schlosser (CDU). Er ist der Oberbürgermeister von Flöha, einer Stadt in der Nähe von Chemnitz. "Letztlich bleibt alles an uns hängen." Schlosser fühlt sich von der Landesregierung allein gelassen. "Ende der 90er Jahre hat man die sächsischen Kommunen aufgefordert, nach modernen Finanzierungsmethoden wie Derivate-Geschäften zu greifen, um die Haushaltskasse aufzubessern", sagt er. "Genau das haben wir gemacht und sind in die Anlagefalle getappt."

Dabei sah sich Schlosser anfangs auf der sicheren Seite. Die von der Kreissparkasse Flöha vermittelten und mit der inzwischen in der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) aufgegangenen Sachsen LB abgeschlossenen Zins-Swap-Geschäfte waren zunächst lukrativ. "Wir haben knapp 400 000 Euro gut gemacht", sagt Schlosser. "Wir hatten keinen Grund, den Landesbankern zu misstrauen."

Dabei hätten die Kommunalen allen Grund dazu gehabt. Die Chance, anfänglich Zinslasten zu vermindern, werden bei solchen Finanzprodukten durch die Übernahme von erheblichen Risiken in der Zukunft erkauft - allerdings einseitig zu Lasten der Kommunen, während das Risiko der Bank überschaubar bleibt.

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"Die Bank hat die Gewinnchance, die Kommune trägt das Risiko"

Zinsgeschäfte in Sachsen "Die Bank hat die Gewinnchance, die Kommune trägt das Risiko"

25.03.2012, 11:58 2012-03-25 11:58:44

Wolf Dieter Ihle von der Sachsen Asset Management GmbH (SAM) in Leipzig, die für Kommunen die komplizierten Geschäfte analysiert und sie jetzt auch berät, sieht das nüchtern: "Die Bank hat die Gewinnchance, die Kommune trägt das Risiko." Das aber hätten viele Banker bei den Vertragsverhandlungen gern unter den Tisch fallen lassen, sagt Ihle. Stattdessen sei man den Kommunen mit immer undurchsichtigeren Finanzkonstruktionen gekommen. "Das waren ausgemacht toxische Derivate, von denen die Kommunen die Finger lassen müssen und die ihnen auch gar nicht angeboten werden dürften", meint Ihle.

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Flöha hat das nicht getan und muss nun draufzahlen. Wenn es schlecht läuft, muss die Stadt bis 2024 über 50 Millionen Euro an die LBBW zahlen. Löst sie den Vertrag sofort auf, sind knapp 30 Millionen Euro fällig. "Wir sind schon bei fünf Millionen Euro tot", bekennt Schlosser. "Wir sind einfach nicht dezidiert über die enormen Risiken der Wetten aufgeklärt worden. Und das auch noch von einer Landesbank."

Schlosser lässt nun von einer Anwaltskanzlei prüfen, ob eine Klage gegen die Bank erfolgreich sein könnte. Seit im vergangenen Jahr der Bundesgerichtshof die Deutsche Bank zur Zahlung von 541 000 Euro Schadenersatz an ein mittelständisches Unternehmen verurteilt hat, gibt es wieder Hoffnung.

Landrat Uhlig hat die LBBW bereits verklagt. Freitag vergangener Woche sollte dazu der Prozess am Stuttgarter Landgericht eröffnet werden. Doch der Richter wurde krank und der erste Prozess eines sächsischen Landkreises wegen eines strittigen Swap-Geschäfts musste auf Ende Juni verschoben werden.

Auch der Freistaat schaltet die Anwälte ein und geht gegen leichtgläubige oder waghalsige Kämmerer vor. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den Kämmerer von Riesa. Er versuchte zu Hochzeiten mehr als 30 Swaps zu managen und trieb damit die Stadt in immer neue Risiken. Aktuell belaufen sich die Schulden, die durch die Zinsgeschäfte entstanden sind auf 22 Millionen Euro - mehr als doppelt so viel, wie die jährlichen Gewerbesteuereinnahmen.

Laut Wolf Dieter Ihle drohen dem Freistaat jetzt überall "kleine Griechenlands". Nur seien die sächsischen Kommunen schlechter dran, sagt Ihle. "Die Griechen haben wenigstens das Geld ausgegeben, was jetzt fehlt - Flöha und die anderen Städte haben nur Kosten und nichts konsumiert."

Verantwortungsloses Pack. « Aktionsbündnis Direkte Demokratie e.V.

Verantwortungsloses Pack. « Aktionsbündnis Direkte Demokratie e.V.:

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Die EU-Kommission muss sofort und ersatzlos abgeschafft werden

http://brd-schwindel.org/die-eu-kommission-muss-sofort-und-ersatzlos-abgeschafft-werden/

von Bryan Hayes

Die EU-Kommission wird schon lange von sehr vielen Bürgern kritisiert: Dass sie weitestgehend von inkompetenten Personen geführt wird, dass sie vollkommen absurd organisiert ist, dass die politischen Einflüsse der EU-Staaten eine viel zu dominierende Rolle bei der Besetzung der Leistungspositionen (EU-Kommissare) spielen, dass sie demokratisch de facto nicht legitimiert ist. usw. usw.

Aber um diese Nebenpunkte geht es nicht bei der Forderung nach der Abschaffung der EU-Kommission. Sondern darum, dass es eine solche Organisation grundsätzlich nicht geben darf, dass es schwerstwiegende Gründe gegen die schiere Existenz einer solchen Organisation mit solchen Aufgabenstellungen und Vollmachten gibt, dass eine solche Organisation gegen die fundamentalsten Grundsätze Europas verstößt und daher von Anfang an illegal war und ist.

Die EU-Kommission hat im Wesentlichen mehrere Aufgaben, diese sind in den EU-Verträgen beschrieben:

Sie hat als Exekutive die Oberaufsicht gegenüber den EU-Behörden und EU-Organisationen
Sie hat als Legislative das (alleinige) Initiativrecht für EU-Recht
Sie hat die Funktion einer Staatsanwaltschaft bzgl. der Einhaltung der EU-Verträge
Sie handelt z.T. internationale Verträge als Legislative aus
Berufen werden die Mitglieder der Kommission de facto von den Regierungschefs der EU-Staaten, das EU-Parlament hat aber ein Vetorecht bzgl. des EU-Kommissionspräsidenten sowie der EU-Kommission als Gesamtheit der Mitglieder. In der Praxis entsendet jeder EU-Staat eine/n EU-Kommissar/in.

Die EU-Kommission ist niemand verantwortlich.

Sie hat bisher kein eigenes Steuererhebungsrecht (von einigen Zolleinnahmen abgesehen), aber auch hier sind bereits entsprechenden Planungen im Gange, die erste großvolumige Steuer soll die Finanztransaktionssteuer sein, was den großen Eifer in dieser Sache erklärt.

Ebenfalls hat sie bisher kein „Recht“, die Bürger zu verschulden, auch daran wird natürlich schon lange gearbeitet, siehe z.B. die aktuellen Forderungen nach EU-Projektbonds.

Die obige Beschreibung zeigt klar auf, dass wir hier eine Organisation haben, die von Grund auf einen absolutistischen Kern hat, sie vereinigt nämlich nicht nur Aufgaben von Vollmachten des Gesetzgebers mit denen der Exekutive, sondern auch zusätzlich in staatsanwaltsartiger Funktion tätig ist bzw. alleinig berechtigt ist, bestimmte Arten von Straftaten oder Vertragsbrüche anzuklagen.

Die EU-Kommission ist der – zum Glück noch unvollständige – Prototyp der Art von Willkürherrschaft, den machtgierige Menschen für sich anstreben, eine Struktur, in der sowohl Gesetze (genauer: Befehle für die Untertanen), erlassen kann, die beliebige Projekte durchführen kann (einer der neuen Spielwiesen ist aktuell die Energieerzeugung und –verteilung), die ein überbordendes Bürokratie- und Funktionärsmontrum, die durch beherrschte und gefügig gemachte Medien und sowie Pseudo-Umfragen eine gelenkte Demokratie installiert, wo zwar pro Forma die Menschen noch alle paar Jahre eine Stimme abgeben dürfen, sie aber vorab durch umfassende Propaganda und Agitation, durch gezielte Intransparenz etc. manipuliert werden.

Weiterhin typisch für solche Machtgier-zentrierten Herrschertypen ist die Installation eines politisch-neofeudalistischen Funktionärskomplexes, d.h., eine Vielzahl von abhängigen Pseudo-unabhängigen Institutionen (z.B. Institute), deren Leiter/innen von den oberen Funktionären berufen werden und somit handselektiert und in der Folge weitgehend handzahm sind (gelegentliche Abweichungen werden in Kauf genommen, suggerieren Sie den Bürgern doch eine Unabhängigkeit und Vielfalt, obwohl im Wesentlichen keine vorhanden ist).

Aus Sicht der herrschenden Funktionärskaste ist die Aufgabe dieses Komplexes, anfänglich unabhängige, kritische Geister durch de-facto-Bestechung mit „Forschungsaufträgen“, Posten etc. zu ködern und dann ruhig zu stellen, Leute, die nicht produktiv tätig sein wollen, zu binden, um ihr Störpotential zu begrenzen, sowie vor allem die Bevölkerung durch ständig selbst produzierte Pseudonachrichten, Pseudoexpertisen etc. zu beeinflussen im Hinblick auf die gerade aktuellen Ziele der obersten Funktionäre. Es soll u.a. eine öffentliche Meinung vorgespielt werden, obwohl es sich in Wirklichkeit um die Meinung der Funktionärsfeudalisten handelt.

Ziel ist letztlich der Funktionärsabsolutismus bzw. des Funktionärsfeudalismus. Der reine Wille, die reine Laune des oberstes Funktionärs oder der obersten Funktionäre sollen gelten, sofort und überall.

Genau diese Situation hat die Menschheit schon unzählige Male erlebt. Mal in der Form von Bandenchefs, mal in der Form von Warlords, mal in der Form eines ausgefeilten Feudalismus oder Absolutismus, mal in der Form von Diktaturen diverser Spielart.

Es ist immer das Gleiche: Machtgierige Menschen versuchen immer mehr Macht an sich zu reißen, immer mehr an sich unabhängige Institutionen gefügig zu machen (z.B. durch Besetzung der Leitungsposten) oder durch andere zu ersetzen, bis nur sie selbst oder – wenn es anders nicht geht – nur ein kleiner Kreis die tatsächliche Macht hat.

Typisches Kennzeichen von machtgierigen Menschen ist es, dass sie von Anfang an nur genau darauf aus sind, sie haben daher meist nie produktiv gearbeitet, sondern sich gleicht ausschließlich in den Machtstrukturen aufgehalten, man erkennt sie daher sehr gut bereits alleine an den Lebensläufen.

Ergebnis hiervon ist in fast allen Fällen eine fast vollständige Inkompetenz in allen Sachfragen. Kompetenz haben sich diese Leute nur im Intrigieren, im Verbreiten von Propaganda, im Zutexten von Menschen, in der machtgerichteten Kungelei, im machtgerichteten Abnicken usw. erworben.

All das ist schon lange bekannt, so lange, wie es Menschen gibt.

Die wahre Großtat der Menschheit nun, und diese hat hier maßgeblich in Europa stattgefunden und ist einer der echten Geschenke Europas an die Welt, ist es, dass hier eine ganze Reihe von Grundsätzen und Regeln erarbeitet wurden, die es soweit als möglich sicher stellen sollen, dass eben eine solche Machtkonzentration, solche neofeudalistischen Zustände, einer solcher Funktionärsabsolutismus und potenziell Funktionärsfaschismus zuverlässig verhindert wird. Denn eines hat die Geschichte gezeigt: Jede Machtkonzentration führt im Zweifel immer zur Diktatur, zur Unterdrückung der freien Menschen, zur Willkürherrschaft.

Diese Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaft wurden über tausende von Jahren hinweg erarbeitet, äußerst mühsam und mit vielen Rückschlägen. Sie sind es, die einen erheblichen Teil der europäischen Werte und Grundsätze ausmachen. Sie haben daher absoluten Vorrang und unmittelbare Geltung, alle Gesetze, Regeln und Institutionen müssen zwingend konform zu diesen Grundsätzen sein, deren wichtigste hier aufgeführt sind:

Freiheit der Menschen: Alle Menschen sind grundsätzlich gleichrangig, jeglicher Zwang oder Wegnahme von Arbeitsfrüchten oder Eigentum ist verboten, außer es ist unbedingt notwendig, um dieses Axiom zur Geltung zur verhelfen (oder ggf. Nothilfe zu leisten).
Verhinderung von Machtkonzentration (Gewaltenteilung): Alle wichtigen Institutionen sind vollständig voneinander unabhängig, u.a. die Gesetzgebung (Legislative), die Behörden (Exekutive, oberste Behörden werden z.T. irreführend auch „Regierung“ genannt) und die Gerichte (Judikative). Daneben müssen auch eine Vielzahl weitere Institutionen unabhängig voneinander sein, dies haben die Machtgierigen bisher aber noch zu verhindern gewusst: Kontrollbehörden, Statistikbehörden, Medien, Geldsystem, Staatsanwaltschaften, Sozialkassen, Untersuchungsausschüsse usw.
Alle staatlichen Beschlüsse, Gesetze, Institutionen können unmittelbar und direkt von allen Bürgern durch unabhängige Gerichte überprüft und ggf. bereits vor Anwendung verhindert werden.
Es gibt kein Zweiklassenrecht, auch Angehörige von staatlichen Organisationen sowie Beschlüsse von staatlichen Stellen unterliegen den gleichen Gesetzen.
Gesetz-/Regelgebungsgrundsätze: Alle Regeln (das Wort Gesetz ist unpassend in den meisten Fällen) müssen ein erklärtes, möglichst messbares, sowie rechtmäßiges Ziel haben (es muss letztlich immer der Freiheit der Menschen dienen), das Ziel muss durch die Regeln erreichbar sein, sie dürfen die Freiheit so wenig wie irgendwie möglich eingeschränkt werden und sie müssen verhältnismäßig sein
Es darf kein Zwang ausgeübt werden ohne vorherige, rechtmäßige Gesetzgebung, die zu allen Grundsätzen vollständig konform sein muss
Die freien Menschen müssen gleichrangig (demokratisch) einen Einfluss auf die staatlichen Organisationen ausüben können, insbesondere müssen sie schlechte Institutionen auflösen können sowie ungeeignetes Personal abberufen können. Und sie müssen auf Wunsch die grundlegenden Prioritäten setzen können, z.B. die Schwerpunkte der staatlichen Ausgaben bestimmen können. (Dieses Thema ist in sich so groß, dass es hier nicht weiter behandelt werden kann).
Da die EU-Kommission als Organisation in praktisch allen Teilaspekten diesen Grundsätzen elemental widerspricht, ist sie von Grund auf illegal und unrechtmäßig und sofort und ersatzlos aufzulösen. Gleiches gilt für alle Unterorganisationen und von der EU-Kommission kontrollierte Behörden. Die entsprechenden Passagen über die Konstituierung der EU-Kommission in den EU-Verträgen sind ungültig und müssen gelöscht werden.

Alle ihre bisherigen Beschlüsse, Tätigkeiten usw. müssen suspendiert und von den Bürgern unter die Lupe genommen werden. Am besten werden dazu Volksentscheide in allen EU-Ländern durchgeführt und nur die Regelungen behalten eine Geltung in jeweils den Ländern, in denen eine große Mehrheit (z.B. 80%) jeweils dafür abstimmt. Der Grund für die Volksentscheide liegt darin, dass die bisherigen Institutionen, nämlich die Parlamente etc., insofern versagt haben, weil gerade sie ja vollständig illegal und gesellschaftsordnungszerbrechend die EU-Kommission eingeführt haben, daher muss jetzt der eigentliche und oberste Souverän, die Bürger, durchgreifen, evtl. Unrechtsbeschlüsse aufheben und alles wieder geradeziehen.

Original und Kommentare unter:
http://www.deutschland.net/content/die-eu-kommission-muss-sofort-und-ersatzlos-abgeschafft-werden


Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)!

http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0

Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)! auf Abgeordneten-Check.de
Die EU droht sich in eine schuldenbasierte Transferunion, eine Haftungsgemeinschaft, zu verwandeln. Außerdem soll das Haushalts- und Budgetrecht der nationalen Parlamente an einen EU-Gouverneursrat abgegeben werden. Grundlage hierfür ist der erst vor kurzem bekannt gewordene Vertragsentwurf zum sog. "Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)", über den die Mitglieder des Deutschen Bundestages vermutlich nach der Sommerpause noch 2011 entscheiden werden. Deutsche Steuergelder sollen für die Schuldenpolitik anderer EU-Länder geradestehen. Wir sollen arbeiten, damit die Banken keine Verluste machen. Dem Steuerzahler wird Zwangssolidarität verordnet. Die Banken sind auf freiwilliger Basis dabei. Uns Bürgern gesteht man diese Freiwilligkeit nicht zu. Wir müssen zahlen. Der ESM-Vertrag darf deshalb den Deutschen Bundestag nicht passieren!
YouTube - Videos aus dieser E-Mail


Lynn Aman lynnaman@s-vd.de
19:45 (vor 3 Minuten)

an Brigitte.Habel
Zitat:

Das üppige Geflecht von Privilegien muss gelichtet werden, wenn das EU-Beamtenstatut in diesem Jahr überarbeitet wird.

Was heisst hier "gelichtet"? Dieses von keinem Volk gewählte und darob unlegitimierte Verbrecherpack, welches sich auf Kosten der Völker Europas einen schönen Lenz macht, ohne selbst auch nur einen Finger arbeitsmäßig zu rühren - gehört SOFORT abgesetzt - am besten in Dauerrente in einem Steinbruch.

Mindestens!

------ Weitergeleitete Nachricht ------
Von: "Brigitte.Habel"
An: "Lynn Aman"
Gesendet: 26.03.2012 19:31:54
Betreff: AW: Die EU-Kommission muss sofort und ersatzlos abgeschafft werden +++ UND Video - 3:51 - Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)!

Genau! Wer schon wollte sie.
Was dieser von den Bürgern nicht gewollte Wasserkopf bislang gekostet.

Vielleicht ein wenig viel zu lesen, was allgemein sonst so nicht bekannt.
Hätte es auch nicht gewusst, wäre ich nicht Mitglied im Bund der Steuerzahler.



Folgendes als Auszug aus dem Heft Bund der Steuerzahler - Januar 2012, Seite 21:
(So kann man sich fühlen, wie die Made im Speck!!!)

EU-Beamte
Reformbedarf bei den PRIVILEGIEN
Mit seinen rund 45.000 Beamten ist der öffentliche Dienst der Eu in Europa mit Abstand bestbezahlte. Das üppige Geflecht von Privilegien muss gelichtet werden, wenn das EU-Beamtenstatut in diesem Jahr überarbeitet wird.

Überversorgt, privilegiert und auch noch Steuervorteile. Die EU-Beatmten erhalten Gehälter, wovon andere öffentliche Bedienstete nur träumen können, ganz zu schweigen von den Beschäftigten in der freien Wirtschaft. Das EU-Beamtenstatut, das diese Privilegien manfestiert, hat in der Vergangenheit viel Kritik vom Bund der Steuerzahler einstecken müssen.

13 wochen frei

Das Einstiegsgehalt für EU-Beamte liegt bei rund 2.650 Euro. Das Spitzeneinkommen beläuft sich im Grundbetrag auf
18.370 Euro. Hinzu kommt eine Auslandszulage von 16 Prozent, auch dann, wenn der Beamte in Deutschland wohnt und gleich nebenan in Luxemburg arbeitet. Den Schulbesuch und das Studium der Kinder bekommen EU-Mitarbeiter ebenso bezuschusst. Für das Studium werden knapp 500 Euro monatlich gezahlt.

Genauso großzügig geht die EU mit Heimreisen ihrer Beamten um. Einmal im Jahr erhalten die Mitarbeiter und deren Familien pauschal eine Heimreise in Höhe der Kosten für eine Bahnfahrt 1.Klasse erstattet. Und das unabhängig davon, ob der Mitarbeiter überhaupt fährt. Extraurlaub gibt es hierfür natürlich auch. Bei mehr als 2000 km Entfernung werden sechs Sonderurlaubstage gewährt. Auch das erfolgt pauschal, OHNE dass es hierfür eines Antrags bedarf.

ABER es kommt noch schlimmer: Vor fünf Jahren führte die Kommission die gleitende Arbeitszeit ein, um damit engagierten Mitarbeiter, bis zu zwei Tagen Zusatzurlaub pro Monat zu gewähren. Engagiert heißt auf kommissionsdeutsch, mehr als 37,5 Stunden in der Woche zu arbeiten! 2010 nahm so die Hälfte der Top-Beamten von Referatsleitern bis zu Generaldirektoren mit einem monatlichen Grundgehalt JENSEITS der 10.000 Euro – den Freizeitausgleich in Anspruch! Dadurch fielen knapp 19.200 zusätzliche Fehltage an. Dies entspricht 96 Stellen!
Das Schlimmste daran ist, daß laut Beamtenstatut den Top- Beamten ein Überstundenausgleich gar nicht zusteht. Die Kommission bietet hier also eine freiwillige Leistung an, OHNE Rechtsgrundlage. Werden solche Privilegien zusammengerechnet, ergeben sich zusammen mit weiteren dienstfreien Tagen und dem Jahresurlaub bis zu 67 freie Tage – mehr als eine Verdoppelung des noramlen Urlaubsanspruchs.

Hohe Gehalt, niedrige Steuern

Zu kritisieren ist auch, dass das üppige Bruttogehalt nur wenig besteuert wird. EU-Beamte unterliegen NICHT dem nationalen Steuerrecht, sondern zahlen eine Gemeinschaftssteuer, die in den EU-HAUSHALT fließt. Das System bebevorteilt die Beamten so, dass sie einerseits deutlich mehr Brutto als ein vergleichbarer Beamter in Deutschland erhalten und zugleich teilweise sogar weniger als die Hälfte Steuern dafür bezahlen.

Insbesondere der Erhöhungsautomatismus der EU-Gehälter führt immer wieder zu Streit. Er orientiert sich an den Lebenshaltungskosten und den Beamtengehältern in ausgewählten Mitgliedsstaaten. Mitten in der Wirtschafts- und Finanzkrise hat dies dazu geführt. Dass die Beamtengehälter um satte 3,7 Prozent stiegen und damit auch zwangsläufig die Diäten der Europaabgeordneten.

Schließlich müssen auch die Pensionsregelungen reformiert werden. Im durchschnitt erhält ein EU-Beamter 4.500 Euro Pension, ein Spitzenbeamter gar 9.000 Euro. Die Frühpension kann bereits mit 55 Jahren abgerufen werden. Zwar hat sich die Kommission inzwischen bewegt und will das Pensionseintrittsalter auf 65 Jahre sowie die Frührente auf 58 Jahre anheben. Doch das kann nicht das letzte Wort sein. Um die rollende Kostenlawine der EU-funktionäre zu kontrollieren, muss das Pensionsalter wie in Deutschland, auf 67 Jahre angehoben werden. Zudem müssen die Pensionen an Hand des Durchschnittsverdienstes über die gesamte Laufbahn ermittelt werden und nicht auf Basis des kostenintensiven Letztbezugs.

Umfanreiche Reformen nötig

Einziger Lichtblick ist bisher, dass die EU die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden anheben will. Aber es bleiben genug Baustellen im EU-Beamtenstatut. Sonderurlaubstage, teure Sonderausstattungen, Freizeitausgleich, Steuervorteile, Pensionsregelungen und der Gehaltsautomatismus. All das muss radikal zurechtgestutzt werden. Die EU-Beamten dürfen sich nicht den Realitäten in den Mitgliedsstaaten verschließen. In der Staatsschuldenkrise heißt es auch für die Kommission abspecken. Der Bund der Steuerzahler wird mit dem europäischen Steuerzahlerbund (TAE) auf die Kommission und das europäische Parlament einwirken, um absurde Leistungen im EU-Beamtenstatut endlich anzubauen.

Soweit Auszug aus dem Heft Bund der Steuerzahler – Januar 2012.

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Wie recht er doch hat!!!
Rechtsanwalt Ingmar Knops Buch lautet:
Mit der EU in den Abgrund.
Ist Deutschland noch zu retten?

Die EU. Aufgeblasen, unbeweglich, monströs.
Wem nützt diese europäische Union? Uns? Der internationalen Hochfinanz?
Rechtsanwalt Ingmar Knop geht dieser Frage nach und kommt zu erstaunlichen
Wie lesenswerten Erkenntnissen. Ein Blick hinter die Kulissen der Machtpolitik,
der sonst nicht möglich ist.
http://66.147.244.173/~panirani/aussenpolitikforum/forum/viewtopic.php?t=3782&highlight=ingmar+knop&sid=fbb52223fd56d0bfd866ec85cfdcdcc7


So gesehen, handelt es sich hierbei um eine sich mehr und mehr mutierende Krake, denen die Völker ausgeliefert wären, würden die Völker sich weiterhin aus-, erpressen zu lassen, von einigen sich anmaßend Übergeschnappten inszeniert. Die wahren Insznierer/Auftraggeber zu diesem EU-Spuk halten sich verdunkelt.